Haben wir Ihr Interesse geweckt ?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Helmut Bruns
Zum Esch 20
49479 Ibbenbüren
Telefon: 05451 / 9663-0
Telefax: 05451 / 9663-71
Sie würden gerne dem Ju-Jutsu-Verein Ibbenbüren beitreten ?
Dann laden Sie bitte das folgende Formular herunter:
So erreichen Sie die Trainingsorte:
Judohalle, Schulstraße 25 in Ibbenbüren
Roncalli-Realschule, Roncallistraße 9 in Ibbenbüren
Es werden ab dem 01.04.2020 folgende Beiträge und Gebühren erhoben:
I . Monatliche Beiträge
1. Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen monatlich 22,00 Euro
2. Jugendliche Mitglieder vom 14. Lebensjahr an zahlen bis zum Schluss des Quartals, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, monatlich 15,00 Euro
3. Kinder / Jugendliche zahlen bis zum Schluss des Quartals, in dem sie das 14.Lebensjahr vollenden, monatlich 12,00 Euro.
4. Passive Mitglieder zahlen monatlich einen Beitrag von 3,00 Euro
5. Beim Geschwisterbeitrag zahlt das älteste Kind den vollen Beitrag und jedes weitere Kind nur noch 50 % des jeweiligen Mitgliedsbeitrages
6. Beim Familienbeitrag zahlt das älteste Familienmitglied den vollen Beitrag und jedes weitere Familienmit-glied nur noch 50 % des jeweiligen Mitgliedsbeitrages.
Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr pro Mitglied. Diese beträgt für jedes neu aufgenommene Mitglied einmalig 25,00 Euro.
Passive Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr. Sie kann jedoch erhoben werden, wenn sie vom passi-ven in den aktiven Mitgliederstand wechseln.
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§ 5 Abs. 1: Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
§ 5 Abs. 5: Die Austrittserklärung hat schriftlich (keine Email und kein Telefax) gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Hierbei ist eine mindestens sechswöchige Frist zum jeweiligen Quartalsende einzuhalten.
§ 6 Abs. 1: Der Verein erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr und einen monatlichen Mitgliedsbeitrag.
§ 6 Abs. 3: Der Einzug der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge geschieht mittels Lastschriftverfahrens.
Jedes neue Mitglied hat mit dem Aufnahmegesuch gleichzeitig dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug von SEPA-Lastschriften zu erteilen. Anderenfalls ist das Aufnahmegesuch vom Vorstand abzulehnen. Das Mandat hat sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung zu enthalten
Unter folgendem Link können Sie unsere Satzung herunterladen: Satzung 2017